Die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sind einsatzbereit  und leistungsfähig!

(PM des LFV Nds. zum Kommunalbericht des LRH 2014).

Hannover – Das flächendeckende System von kommunalen Feuerwehren ist Sicherheit und Hilfe bei Bränden und Notlagen. Neben den Berufsfeuerwehren in großen Städten wird hier im Wesentlichen auf ehrenamtlicher Basis Sicherheit für Leib, Leben und das Eigentum produziert.

Feuerwehr ist kontinuierliche Solidarität für den Bürger und tragender Bestandteil der staatlichen Katastrophenvorsorge. Es gilt, dieses System der Freiwilligen Feuerwehren in unseren Gemeinden auch in schwierigen Zeiten zukünftig zu erhalten.

Feuerwehr ist bürgerschaftliches Engagement, Umweltfaktor und sinnvolle Jugendarbeit. Der Aufbau und die Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und Notständen sind eine gesetzliche Aufgabe der Städte und Gemeinden und zugleich eine Verpflichtung für die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens.

Städte und Gemeinden sowie die niedersächsischen Feuerwehren sind sich dabei dieser besonderen Verantwortung bei der Aufgabenwahrnehmung bewusst.

Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen (LFV-NDS) und die Feuerwehren haben sich diesbezüglich in der Vergangenheit (siehe z. B. „Zukunftspapier 2020“ des LFV-NDS/2008-2010) bereits umfangreich engagiert um das Schutzpotenzial in der Fläche auch künftig zu erhalten.

Die Hinweise und Anregungen des Landesrechnungshofes sind Ansporn, sich auch zukünftig mit neuen Gedanken und Möglichkeiten für ein funktionierendes (ehrenamtliches) Brandschutzsystem in Nds. einzusetzen. Dies vorangestellt weisen wir als Spitzenverband aller Feuerwehren in Niedersachsen auf folgendes hin:

1) Einsatzzeiten und Einsatzstärke

Es gibt keine landesweite Statistik oder Auswertung zu Eintreffzeiten der Feuerwehren und der Zahl der eintreffenden Einsatzkräfte. Hilfsfristen sind landes- und bundesweit nicht einheitlich vorgeschrieben. Die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung ist eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit (eigener Wirkungskreis).

In Niedersachsen sind 416 Gemeinden/Samtgemeinden/Städte und zwei gemeindefreie Bezirke Träger der Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt insgesamt 3.323 Ortsfeuerwehren und 25 weitere Freiwillige Feuerwehren, die nicht in Ortsfeuerwehren gegliedert sind.

Die Feststellungen des Präsidenten des Landesrechnungshofes werden als Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Sie sind jedoch nicht repräsentativ, zumal die Strukturen der 416 Freiwilligen Feuerwehren hinsichtlich ihrer zahlenmäßigen Gliederung in 3.323 Ortsfeuerwehren regional sehr unterschiedlich sind (Gliederung von 2 bis zu 40 Ortsfeuerwehren innerhalb einer Freiwilligen Feuerwehr).

2) Einsatzbereitschaft

2.1.) Es ist langläufig bekannt, dass die sog. „Tagesalarmsicherheit“ nicht in jeder einzelnen Ortsfeuerwehr an jedem Tag gegeben ist. Viele Menschen arbeiten nicht mehr dort wo sie wohnen. Da dies bekannt ist, werden tagsüber mehrere
Ortsfeuerwehren alarmiert.

Es werden gemeinsame Ausrückebereiche mehrerer Ortsfeuerwehren festgelegt. Diese vorsorglichen Maßnahmen werden im Zuge der Alarm- und Einsatzplanung in der Alarm- und Ausrückeordnung festgelegt. Eine flächendeckende Sicherheitslücke kann daher für Niedersachsen nicht bestehen. Ferner arbeiten benachbarte Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Hilfeleistungen seit Jahren bereits verstärkt zusammen. Im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit werden z. B. gemeinsame Sonderfahrzeuge und technisches Gerät bereitgehalten, wobei die Mindestausstattung der Feuerwehren
unberührt bleibt.

2.2.) Es könnten z. B. zur Entlastung der Arbeitgeber neue Mischformen von nebenberuflichen Kräften in verbindlich vereinbarten Zeitabschnitten oder verstärkt hauptamtliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren eingestellt werden. Ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sind verstärkt in den öffentlichen Dienst einzustellen und „PROBLEMLOS“ für den Einsatz-, Ausbildungs-, Geräte-, Verwaltungs- und Übungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr freizustellen.

3) Mitgliederentwicklung in den Freiwilligen Feuerwehren

Die Mitgliederzahlen entwickeln sich landesweit regional unterschiedlich. Im Landesdurchschnitt stagnieren sie; der Rückgang liegt jedoch unter dem bundesweiten durchschnittlichen Rückgang von rund einem Prozent.

Der Nachwuchs in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren stammt überwiegend aus den Jugendfeuerwehren. Vor den Jugendfeuerwehren stehen die Kinderfeuerwehren. Insbesondere steigt die Zahl der Kinderfeuerwehren und ihrer Mitglieder. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Potenzial des Feuerwehrnachwuchses im Altersbereich von 6 – 12 Jahren (Kinderfeuerwehr) und 10–18 Jahre (Jugendfeuerwehr) sich in der Summe positiv entwickelt.

Die Feuerwehren müssen auch in Zukunft ausreichend personell ausgestattet werden. Erkennbare personelle Defizite sind zeitnah im Einvernehmen zwischen dem Träger des Brandschutzes (Gemeinde) und der Feuerwehr zu lösen. Hierbei können auch veränderte örtliche Organisationsstrukturen und Konzepte in Erwägung gezogen werden.

Gemeinsames Ziel aller beteiligten im Brandschutz ist aber das Bestreben, alle bestehenden Ortsfeuerwehren zu erhalten!

4) Ausbau und Förderung & Anerkennungskultur für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Die Anerkennungskultur für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr muss maßgeblich ausgebaut werden. Denkbar ist
z.B.: Die Gemeinde stellt kostengünstige Grundstücke für die Eigennutzung durch Feuer-wehrangehörige zur Verfügung, übernimmt die komplette Grundsteuer, übernimmt wesentliche Anteile der Kindergartenkosten, führt eine Versorgungs- und/oder Pensionskasse zur Erzielung eines Anteils für eine „Feuerwehrrente“ ein, u.v.m..

5) Feuerwehrbedarfsplanung

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist ein geeignetes Instrument, mit dem die Gemeinde überprüfen und feststellen kann, ob ihre Freiwillige Feuerwehr den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig aufgestellt und ausgerüstet ist sowie eingesetzt wird. Die Bedarfsplanung erfolgt risikoabhängig. Es werden Schutzziele als Leistungsziele, die die Feuerwehr in der überwiegenden Zahl der Einsätze zu erreichen hat, definiert. Somit kann geprüften werden, ob die Feuerwehr diese Leistungsziele zu erreichen vermag. Die Durchführung der Bedarfsplanung sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.

6) Aus- und Fortbildung

Eine moderne und qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildung ist Grundvoraussetzung für die Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen. Aus diesem Grund werden erhebliche finanzielle Mittel für die niedersächsischen Feuerwehren in eine realitätsnahe Aus- und Fortbildung am Standort Celle/Scheuen und am Standort Loy der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in ein modernes Trainingszentrum mit vielfältigen Übungsanlagen investiert.

7) Arbeitgeberakzeptanz

Feuerwehrangehörige haben das gesetzliche Recht, im Alarmierungsfall ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Dies stößt leider nicht immer auf die Akzeptanz der Arbeitgeber. Im Jahr 2013 haben der Minister für Inneres und Sport und sein Staatssekretär zwei gemeinsame Erklärungen mit den Niedersächsischen Industrie- und Handelskammern und der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen unterzeichnet. Darin bekennen sich alle Beteiligten zum sozialen und ehrenamtlichen Engagement.

Sie unterstreichen das beidseitige Interesse, sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt engagiert zu sein. Feuerwehrleute sind für Arbeitgeber kein Unsicherheitsfaktor, sie bereichern vielmehr jeden Personalkörper mit ihrer zuverlässigen und sozialen Einstellung. Die Vereinbarungen bieten den Rahmen, um auf regionaler Ebene den Kontakt, Austausch und gegenseitiges Verständnis zwischen Aufgabenträger (Gemeinde), Feuerwehr sowie Arbeitgebern und ihren regionalen Organisationen herzustellen.

8) Imagekampagne

Als eine Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Mitgliederentwicklung in den nds. Feuerwehren erfolgte bereits im Jahre 2012 der Start einer gemeinsamen und langfristig angelegten Imagekampagne des Landes NDS, des LFV-NDS und der öffentlich rechtlichen Versicherer. Schwerpunkt der Maßnahme ist in diesem Jahr das Ansprechen von
Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu wurde die Website www.ja-zur-feuerwehr.de um sechs Fremdsprachen ergänzt.

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Es gilt, das bewährte System der Freiwilligen Feuerwehren in unseren Gemeinden auch zukünftig im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen zu erhalten!

Feuerwehr ist bürgerschaftliches Engagement, Umweltfaktor und sinnvolle Jugendarbeit. Um dieses Schutzpotenzial auch künftig zu erhalten, muss sich jedoch auch die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr fortlaufend
Gedanken machen um das Ehrenamt in ihrer Feuerwehr vor Ort zu stärken.

FEUERWEHR – Ein gutes Stück Niedersachsen !

Mit freundlichen und kameradschaftlichen Grüßen

gez. Karl-Heinz Banse Präsident

gez. Michael Sander Landesgeschäftsführer