Feuerwehrfrau-Anwärterin
Feuerwehrmann-Anwärter
- Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung
- bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)
Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
- 3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2
Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann
- 4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder
- 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge
Erste Hauptfeuerwehrfrau
Erster Hauptfeuerwehrmann
- 15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder
- 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge
(Dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat)
- 5 Dienstjahre, erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer Lehrgang, an Funktion gebunden (z. B. stellv. Führer der Taktischen Einheit, stellv. Jugendfeuerwehrwart)
- Ab dem Dienstgrad Löschmeister wird eine Mützenkordel getragen, die gedreht, rot-alufarbig gestreift ist
Oberlöschmeisterin
Oberlöschmeister
- 6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Führer der Taktischen Einheit (Staffel oder Trupp), Jugendfeuerwehrwart, stellv Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindepressewart
Hauptlöschmeisterin
Hauptlöschmeister
- 7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer, Kreisausbilder, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter
Erste Hauptlöschmeisterin
Erster Hauptlöschmeister
- 8 Dienstjahre, Stellv. Kreisausbildungsleiter (mit Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung) oder Stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung
- 8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, KreisausbildungsleiterMützenkordel, gedreht, alufarbig
Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister
- 9 Dienstjahre, Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr, Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
Hauptbrandmeisterin
Hauptbrandmeister
- 10 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister, Stellv. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft (Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Verbandsführer)
Erste Hauptbrandmeisterin
Erster Hauptbrandmeister
- An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter)
Abschnittsbrandmeisterin
Abschnittsbrandmeister
- 10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte. Mützenkordel, gedreht, goldfarbig, goldene Knöpfe an der Uniform
Kreisbrandmeisterin
Kreisbrandmeister
- 10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister
Regierungsbrandmeisterin
Regierungsbrandmeister
- 10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister
Erste Bezirksbrandmeisterin
Erster Bezirksbrandmeister
- 10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister ⇒ wird seit dem 18. August 2005 nicht mehr vergeben